Dr. Michael Weigel praktiziert seit 1989 als Rechtsanwalt, wobei er sich von Anfang an auf die Führung von Prozessen und Schiedsgerichtsverfahren im Wirtschafts-, Handels und Gesellschaftsrecht spezialisiert hat. Neben Prozessen im Vertrags- und Corporate-Bereich sind auch Bank- und finanzrechtliche Prozesse ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Dr. Weigel hat unter anderem JP Morgan in den Verfahren gegen PrimaCom vertreten und die Deutsche Leasing bzw. deren Tochtergesellschaft LGS bei verschiedenen Rechtsstreiten gegen Kreditinstitute im Zusammenhang mit der Flow-Tex-Affaire betreut. Darüber hinaus hat er zahlreiche deutsche und internationale Industrieunternehmen in den verschiedensten wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere im Bereich des Vertrags- und Gesellschaftsrechts sowie in Post-M&A-Streitigkeiten vertreten. Auch in Regressverfahren war er bereits wiederholt tätig. Bis zum Eintritt bei Kaye Scholer war Herr Dr. Weigel, seit 1994 als Partner, bei Linklaters bzw. deren Vorgängersozietäten. Vor seiner Zulassung als Rechtsanwalt 1989 war Dr. Weigel drei Jahre als Assistent an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität tätig. Dr. Weigel ist Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt sowie der Vertreterversammlung des anwaltlichen Versorgungswerks in Hessen. Darüber hinaus ist er Vorsitzender des ZPO-Ausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer und Mitglied im Beirat des Zentrums für Schlüsselqualifikationen der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität.
Dr. Weigel ist in den hochangesehenen Fachpublikationen Chambers Europe; Europe’s Leading Lawyers for Business und Chambers Global; The World`s Leading Lawyers for Business, seit Jahren ununterbrochen als „Leading Litigator“ gelistet. Zitat eines Mandanten in Chambers: „Dr. Weigel durchdringt komplizierteste Streitfälle und kennt jedes zielführende strategische Argument.“ Das gesamte Litigation-Team ist inzwischen ebenfalls in beiden Publikationen gelistet.
Representative Matters
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Beratung und Vertretung von Herrn Bernd Lunkewitz bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Aufbau-Verlages von der Treuhandanstalt in 8 bis 9-stelliger Höhe, weil dem Veräußerer die Verfügungsbefugnis fehlte und er dies über Jahre verschleierte.
- Vertretung der früheren Massa AG gegen ihre frühere Konzernmutter Metro AG bei der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen iHv über € 50 Mio. wegen verdeckter Einlagenrückgewähr, nachdem die frühere Muttergesellschaft den Geschäftsbetrieb ihrer damaligen Tochtergesellschaft während der Konzernzugehörigkeit für einen unangemessenen Kaufpreis übernommen und dann in eine andere Tochtergesellschaft eingebracht hatte.
- Beratung und Vertretung einer deutschen Industrieholding (DIVACO) gegen eine frühere Schwestergesellschaft bzw. die führere Muttergesellschaft bei der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen im Zusammenhang mit der vertragswidrigen Ausnutzung eines Ankaufsrechts für ein Logistikzentrum mit einem Wert in achtstelliger Höhe und der Abwehr von Nachforderung aus einer Steuerklausel nach Rückübertragung einer früheren Enkelgesellschaft.
- Vertretung der Deutschen Leasing bzw. ihrer Tochtergesellsacht LGS bei der Auseinandersetzung mit refinanzierenden Kreditinstituten im Zusammengang mit der FlowTex-Affäre i.H.v. mehr als 100 Mio Euro. Nach Durchlaufen mehrerer Instanzen wurden drei der gegnerischen Klagen rechtskräftig abgewiesen. In den übrigen drei Verfahren wurden Vergleiche geschlossen.
- Vertretung von JP Morgan bei der Geltendmachung von rückständigen Darlehen in Höhe von Euro 500 Mio. gegen Prima Com. Diese Angelegenheit beinhaltete nicht nur mehrere Gerichtsverfahren in Deutschland und England, sondern auch die Vollstreckung englischer Titel in Deutschland. Die Angelegenheit konnte zwischenzeitlich zu Gunsten von JP Morgan erledigt werden.
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