23. März 2015
Hartmut Renz und Sebastian Jungermann kommentieren LAG Berlin-Brandenburg zum Thema Kündigungen bei Geldwäscheverdacht
Kommentar von Hartmut Renz und Dr. Sebastian Jungermann zum Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 23.10.2014 (21 Sa 800/14). Themen des Urteils sind arbeitsvertragliche Nebenpflichten eines Bank-Beschäftigten nach § 241 Abs. 2 BGB i. V. m. § 9 Abs. 2 Nr. 4 GWG, sich auch außerdienstlich nicht an unter Geldwäschegesichtspunkten zweifelhaften Transaktionen oder Geschäften aktiv oder passiv zu beteiligen und allgemeine Compliance-Organisatorische Fragen (Betriebs-Berater 2015, 768).